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Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

Problempunkt

Die Arbeitgeberin führt einen Schulbuchverlag. Sie beschäftigt 109 Arbeitnehmer und es besteht ein Betriebsrat. Im Jahr 2006 beschloss eine Einigungsstelle für die am Standort B beschäftigten Mitarbeiter eine Vergütungsordnung (BVO 2006). Die Angestellten werden danach gem. § 99 BetrVG in Vergütungsgruppen eingruppiert.

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