Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung
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Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung
Problempunkt
Die Arbeitgeberin führt einen Schulbuchverlag. Sie beschäftigt 109 Arbeitnehmer und es besteht ein Betriebsrat. Im Jahr 2006 beschloss eine Einigungsstelle für die am Standort B beschäftigten Mitarbeiter eine Vergütungsordnung (BVO 2006). Die Angestellten werden danach gem. § 99 BetrVG in Vergütungsgruppen eingruppiert.
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