Mögliche Ungleichbehandlung bei Entgelterhöhung
Problempunkt
Die Arbeitgeberin war bis Ende Januar 2003 im Arbeitgeberverband und vergütete ihre Mitarbeiter tarifl ich. Danach trat sie aus und vereinbarte mit neu eingestellten Beschäftigten eine Arbeitszeit von 40 statt der bislang üblichen 37,5 Stunden sowie eine geringere Vergütung als die tarifliche. Ihre vor dem Verbandsaustritt eingestellten Mitarbeiter forderte sie auf, die vertragliche Arbeitszeit von 37,5 auf 40 Wochenstunden zu verlängern. Damit verbunden war zwar ein Lohnausgleich, die Arbeitnehmer sollten aber zugleich auf sog. tarifliche "Spätöffnungszuschläge" verzichten.
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Redaktion (allg.)
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