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Mögliche Ungleichbehandlung bei Entgelterhöhung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Mögliche Ungleichbehandlung bei Entgelterhöhung

Problempunkt

Die Arbeitgeberin war bis Ende Januar 2003 im Arbeitgeberverband und vergütete ihre Mitarbeiter tarifl ich. Danach trat sie aus und vereinbarte mit neu eingestellten Beschäftigten eine Arbeitszeit von 40 statt der bislang üblichen 37,5 Stunden sowie eine geringere Vergütung als die tarifliche.

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