Mutterschutzlohn
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Mutterschutzlohn
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1. Oktober 1998 als gastgewerbliche Mitarbeiterin tätig. Am 5. Oktober 1998 wurde bei ihr eine Schwangerschaft festgestellt, was sie noch am selben Tag dem zuständigen Betriebsassistenten mitteilte. Noch am 5.
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