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Rechtsmittel über Telefax

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Rechtsmittel über Telefax

Problempunkt

Dem Berufungskläger (Beklagter des Ausgangsrechtsstreits) wurde am 13. Januar 1998 das ihn verurteilende arbeitsgerichtliche Urteil zugestellt. Am 12. Februar 1998 legte er per Telefax Berufung beim Landesarbeitsgericht hiergegen ein. Das Original der Berufungsschrift ging am 13. Februar 1998 dort ein. Die Berufungsbegründung folgte am 13. März 1998.

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