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Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderten

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderten

Problempunkt

Die Klägerin war seit 1995 bei der Beklagten als Chemiearbeiterin beschäftigt. In den Jahren 1997 bis 2004 war sie im Jahresdurchschnitt mehr als 40 Arbeitstage arbeitsunfähig erkrankt. Die häufigen Fehlzeiten wurden in erster Linie durch seelische Leiden verursacht. Die Beklagte entschloss sich zur krankheitsbedingten Kündigung.

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