Problempunkt
Die Klägerin war seit 1995 bei der Beklagten als Chemiearbeiterin beschäftigt. In den Jahren 1997 bis 2004 war sie im Jahresdurchschnitt mehr als 40 Arbeitstage arbeitsunfähig erkrankt. Die häufigen Fehlzeiten wurden in erster Linie durch seelische Leiden verursacht. Die Beklagte entschloss sich zur krankheitsbedingten Kündigung. Sie hörte zunächst den Betriebsrat an, der der Kündigung widersprach. Danach kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 6.12.2004 zum 31.3.2005.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Klägerin – zuletzt als Hilfspolizistin im öffentlichen Dienst tätig und einem schwerbehinderten Menschen
Problempunkt
In einem Kölner Betrieb mit ungefähr 120 Mitarbeitern war im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt
Problempunkt
Der Kläger begehrt eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Seine Tätigkeit
Anwendbarkeit und Ausnahmen
Arbeitnehmer können sich auf den Sonderkündigungsschutz berufen, wenn der für die
Problempunkt
Die Klägerin ist 47 Jahre alt, ledig und schwerbehindert mit einem GdB von 60. Seit dem 1.8.2006 ist sie bei der
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich als studierter Wirtschaftswissenschaftler für eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle