Steuerschaden bei vorzeitiger Abfindungszahlung

§§ 271 Abs. 2, 280 Abs. 1 und 2, 286, 287 BGB

1. Eine in einem gerichtlichen Vergleich getroffene Vereinbarung, die festgelegte Abfindung mit dem regulären Gehaltslauf des auf den Beendigungsmonat folgenden Kalendermonats zu leisten, hindert den Arbeitgeber nicht daran, die Abfindung (vorzeitig) bereits im Beendigungsmonat zu zahlen.

2. Eine solche Vereinbarung ist nach § 271 Abs. 2 BGB dahingehend zu verstehen, dass der Arbeitnehmer zwar nicht berechtigt ist, die Abfindung vor Ablauf der vereinbarten Leistungszeit zu verlangen, es dem Arbeitgeber allerdings freisteht, sie vorher zu bewirken.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 23. Juni 2016 – 8 AZR 757/14

1106
Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Bild: Kzenon/stock.adobe.com

Problempunkt

Im Anschluss an eine Kündigung der Arbeitgeberin schlossen die Parteien einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Darin verständigten sie sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2011 gegen Zahlung einer Abfindung von 47.500 Euro (brutto). Diese sollte „mit dem regulären Gehaltslauf des auf den Beendigungsmonat folgenden Kalendermonats ausbezahlt“ werden. Die Arbeitgeberin rechnete die Abfindung mit dem Dezember-Gehalt ab und überwies den Nettobetrag mit Gutschrift zum 30.12.2011 an den Arbeitnehmer.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Ralf Laws

Dr. Ralf Laws
LL.M. M.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht, Fachberater für Unternehmensnachfolge, Brilon

· Artikel im Heft ·

Steuerschaden bei vorzeitiger Abfindungszahlung
Seite 618 bis 619
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Arbeitnehmer, ein Personalleiter, und der Arbeitgeber hatten am 12.9.2018 einen Aufhebungsvertrag geschlossen, wonach

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Im Juni 2019 schloss die Beklagte anlässlich einer Betriebsstilllegung mit dem Betriebsrat u. a. einen Sozialplan, der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der seit dem Jahr 1979 bei dem beklagten Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer verlangt von diesem den Ersatz eines

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin ist seit 1998 Versicherungskauffrau bei der Beklagten in C. mit 39 Wochenstunden. Dort waren die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der schwerbehinderte Kläger ist bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer Werksschließung

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Sinn und Zweck von Auflösungsanträgen

Eine sozialwidrige Kündigung, die sich also weder auf einen hinreichend dargelegten verhaltens- noch auf