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Tariflicher Verfall von Lohnansprüchen nach Betriebsübergang

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Tariflicher Verfall von Lohnansprüchen nach Betriebsübergang

Problempunkt

Der Kläger war seit 1963 in einem Betrieb der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis waren die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt anzuwenden. Ab dem 1. Oktober 1994 nahm die Beklagte eine von ihr als solche bezeichnete Betriebsspaltung vor, indem sie einen neuen Betrieb (IPC-B) einrichtete.

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