Tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung
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Tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung
Problempunkt
Die Beklagte ist ein aluminiumverarbeitendes Unternehmen. Der Kläger ist dort seit 1975 als Schlosser tätig. Er ist 1956 geboren, verheiratet und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Aus gesundheitlichen Gründen arbeitete er zuletzt nicht mehr wie sonst üblich im Schichtsystem, sondern zu festen Arbeitszeiten im Tagesbetrieb.
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