Teilzeitanspruch bei Schichtarbeit
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Teilzeitanspruch bei Schichtarbeit
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als Maschinenführer vollzeitig im Drei-Schicht-Betrieb beschäftigt. Nach einer knapp zweijährigen Elternzeit wollte er in den Betrieb zurückkehren und aus familiären Gründen nur noch 20 Stunden in Teilzeit von montags bis freitags zwischen 9:00 und 14:00 Uhr arbeiten.
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