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Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

§ 8 Abs. 1 SGB VII

Problempunkt

Die Klägerin ist beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz beschäftigt. Sie kann ihre Arbeitsleistung aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber auch von zuhause aus erbringen. Die Arbeitsmittel werden danach vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt und dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden.

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