Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
§ 8 Abs. 1 SGB VII
Problempunkt
Die Klägerin ist beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz beschäftigt. Sie kann ihre Arbeitsleistung aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber auch von zuhause aus erbringen. Die Arbeitsmittel werden danach vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt und dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden.
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