Verfassungsmäßigkeit der Entgeltumwandlung
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Verfassungsmäßigkeit der Entgeltumwandlung
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, Teile der Entgeltansprüche des Klägers im Wege der Entgeltumwandlung für dessen betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Die Beklagte hatte mit Rundschreiben vom 21.1.2004 alle Beschäftigten darüber informiert, dass sie nicht beabsichtige, betriebliche Altersversorgung einzuführen.
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