Verschwiegenheitsklausel beim Gehalt unwirksam
Problempunkt
Der Mitarbeiter ist seit 2007 bei dem Unternehmen beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag enthält folgende Klausel: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Betriebsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen." Der Arbeitgeber mahnte den Mitarbeiter ab, weil er sich entgegen dieser Verpflichtung mit einem Arbeitskollegen über die Höhe seines Gehalts und die vor Kurzem erfolgten Änderungen unterhalten hatte. Mit seiner Klage verlangte der Mitarbeiter, dass der Arbeitgeber die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernt.
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