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Versetzung: Keine vorherige Abmahnung notwendig

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Versetzung: Keine vorherige Abmahnung notwendig

Problempunkt

Die Mitarbeiterin ist seit 1.8.1987 bei der Bank als Kundenberaterin in der Hauptstelle in Simmerath (Eifel) tätig. Im Arbeitsvertrag hat sie sich verpflichtet, „erforderlichenfalls andere vergleichbare Tätigkeiten zu übernehmen und auch in den Zweigstellen tätig zu sein“.

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