Vertragsfreiheit und Lohnwucher
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Vertragsfreiheit und Lohnwucher
Problempunkt
Die Klägerin war als Ingenieurin bei der nicht tarifgebundenen Beklagten langjährig beschäftigt. Sie war bei der Bearbeitung von Bauvorhaben in allen Leistungsphasen tätig; sie erarbeitete Planungsunterlagen, entwarf und konstruierte Bauvorhaben, nahm die Bauleitung wahr und rechnete die Vorhaben ab. Das Gehalt der Klägerin betrug ab dem 1.
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