Vertretungstätigkeit: Mehr Verantwortung – mehr Geld?
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Vertretungstätigkeit: Mehr Verantwortung – mehr Geld?
Problempunkt
Ein Mitarbeiter des Landes Sachsen-Anhalt war seit 1991 Angestellter und erhielt seit Oktober 1996 nach seinem Arbeitsvertrag „eine außertarifliche Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe B2 der Bundesbesoldungsordnung (BBesO)“. Auch auf die TV-L wurde Bezug genommen.
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