Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unpfändbar
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unpfändbar
§ 850a Nr. 3 ZPO; §§ 6 Abs. 5, 9 Abs. 1 ArbZG; § 3 Abs. 2 BUrlG
Problempunkt
Die Klägerin arbeitet bei der Beklagten als Hauspflegerin. Im Anschluss an eine Privatinsolvenz befand sie sich in der sog. Wohlverhaltensphase und war verpflichtet, ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abzutreten.
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