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Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unpfändbar

Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 6 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unpfändbar

§ 850a Nr. 3 ZPO; §§ 6 Abs. 5, 9 Abs. 1 ArbZG; § 3 Abs. 2 BUrlG

Problempunkt

Die Klägerin arbeitet bei der Beklagten als Hauspflegerin. Im Anschluss an eine Privatinsolvenz befand sie sich in der sog. Wohlverhaltensphase und war verpflichtet, ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abzutreten.

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