Ampelkoalition plant Steuerentlastungen
Der Anstieg der Energiekosten wurde auch hierzulande durch den Krieg in der Ukraine noch einmal verstärkt. Um diese auszugleichen, hat das Bundesfinanzministerium Anfang März den Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 vorgelegt. Diesen hat die Bundesregierung am 16. März beschlossen.
Vorgesehen ist u. a., den Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro und den Grundfreibetrag für 2022 um 363 Euro jeweils rückwirkend zum 1. Januar zu erhöhen sowie die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler, also ab dem 21. Kilometer, auf 38 Cent vorzuziehen. Diese Maßnahmen bewirken aufgrund ihres Durchschlags auf die Lohnsteuerhöhe eine baldige Entlastung. Zudem verringert sich durch die Ausgestaltung als Pauschalen der administrative Aufwand sowohl für Steuerzahler als auch die Verwaltung. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft liegt laut dem Entwurf insbesondere in der einmaligen Anpassung von Lohnsteuerberechnung- bzw. Lohnabrechnungsprogrammen sowie der Korrektur der in diesem Jahr bereits erfolgten Lohnabrechnungen. Letztere müssen Arbeitgeber durchführen, wenn sie ihnen wirtschaftlich zumutbar ist.
Die Begründung der Änderungen finden sich laut Kabinett in den erheblichen Preissteigerungen, allen voran im Energiesektor, und einem sich daraus ergebenden „Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung“. Auch die Folgen der Inflation sollen auf diese Weise ausgeglichen werden.
