Arbeitsrecht Kommentar

Henssler/Willemsen/Kalb (Hrsg.), 9., neu bearbeitete Auflage 2020, 3.355 Seiten, gebunden, Lexikonformat, Kommentar, Preis: 179 Euro

Bild: Verlag Dr. Otto Schmidt
Bild: Verlag Dr. Otto Schmidt

Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es auch in der neuen GroKo 2018 nicht fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu bringen, obwohl es entsprechende Vorlagen (z. B. Henssler/Preis) gibt. Neudeutsch kann dies als „Low Performance“ des Gesetzgebers bezeichnet werden. Der „HWK“ ist hier wesentlich weiter: Bereits in der 9. Auflage erfolgt eine hochwertige Gesamtkommentierung des zersplitterten deutschen Arbeitsrechts. Neun Auflagen in 16 Jahren und häufige Zitierung sind untrügliche Qualitätsindikatoren und belegen die feste Etablierung in der arbeitsrechtlichen Wissenschaft und Praxis.

Die Neuauflage im Turnus von zwei Jahren berücksichtigt die Rechtslage bis zum 1.4.2019. Neu eingearbeitete Regelungen sind:

  • Gesetze zur Bewältigung der Corona-Krise, die der Gesetzgeber sehr schnell mit „Vollgas“ verabschiedet hat (Kurzarbeitergeld, Sozialschutz-Paket),
  • Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG),
  • Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung,
  • Qualifizierungschancengesetz,
  • Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch,
  • Pflegelöhneverbesserungsgesetz,
  • Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (mit der Zulassung der elektronischen Einwilligung, § 26 Abs. 2 BDSG),
  • Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz,
  • Bundesteilhabegesetz (z.B. eigene Anhörung SchwbV vor Kündigung, §178 Abs.2 SGBIX),
  • Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
  • (mit der digitalen Krankmeldung anstelle des gelben Scheins),
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
  • (ab 1.3.2020),
  • Geschäftsgeheimnisgesetz (ab 26.4.2019 mit Abkehr von subjektiver Perspektive zu tatsächlich-objektiven Schutzmaßnahmen) sowie
  • die neue Entsenderichtlinie.

Erstmals kommentiert werden § 16i SGB II sowie § 179 SGB IX. Die aktuelle Rechtsprechung wurde eingearbeitet, z. B. zum AGB- und AGG-Recht, Arbeitszeitrecht (z. B. Umkleide-/Wegezeiten sowie Zeiterfassungsurteil EuGH), Betriebsübergang, Crowdworking/Arbeit 4.0 (§ 611a BGB Rdnr. 116a), Datenschutzrecht, Mindestlohn, Kündigungs-, Befristungs- (z. B. Zuvorbeschäftigung § 14 TzBfG Rdnr. 166 ff.), Betriebsverfassungs- und Tarifrecht.

Den „HWK“ hat eine ausgewogene Mischung von 42 namhaften Experten aus Arbeitsrechtswissenschaft, Richterschaft und Anwaltschaft bearbeitet. Inhaltlich werden die 50 arbeitsrechtlichen Regelungen in alphabetischer Reihenfolge kommentiert (vom Gesetz über Ausgleich Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung – Wertpapiererwerbs-/ÜbernahmeG), mit denen sich der Praktiker täglich oder auch nur gelegentlich auseinanderzusetzen hat. Die Gewichtung orientiert sich konsequent an der praktischen Bedeutung. Wichtigen Schnittstellen zum Sozial-, Steuer-, Gesellschafts- und Europarecht wird hinlänglich Rechnung getragen.

Den „HWK“ zeichnet ein ideales Maß zwischen wissenschaftlichem Tiefgang und Dogmatik, die für das Verständnis unerlässlich sind, einerseits und praktischen Erfordernissen andererseits aus. Der Kommentar lässt den Anwender auch bei schwierigen Rechtsfragen nicht im Stich, zeigt unterschiedliche Ansichten auf, bezieht eine eigene­ Stellung und gibt auch praktische Hinweise zum Vorgehen. Als sehr hilfreich erweisen sich die Ausführungen zu den oft den Streitfall entscheidenden Fragen der Darlegungs- und Beweislast­ (z. B. Low Performer, § 1 KSchG Rdnr. 239; Scheinwerkvertrag, § 1 AÜG Rdnr. 25) und prozessualen Durchsetzung eines Anspruchs, z. B. dem Wiedereinstellungsanspruch (§ 1 KSchG Rdnr. 86 f.) oder dem Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG Rdnr. 56 f.).

Die Benutzerorientierung ist vorbildlich. Alphabetische Übersichten (z. B. der Kündigungsgründe – § 1 KSchG Rdnr. 213 ff., § 626 BGB Rdnr. 124 ff.; AGB-Klauseln – Anhang §§ 305 bis 310 BGB; Entfernung einer Abmahnung – § 1 KSchG Rdnr. 205; Arbeitszeit-ABC – § 2 ArbZG Rdnr. 14) sowie Übersichten (Sozialauswahl-Punkteschema – § 1 KSchG Rdnr. 389 f.) und Checklisten verschaffen einen raschen Überblick selbst über komplexe rechtliche Strukturen, z. B. im Bereich der arbeitszeitrechtlichen Regel-Ausnahmebestimmungen (§ 7 ArbZG Rdnr. 2) oder der Änderungskündigung (§ 2 KSchG Rdnr. 34). Beispiele, Praxistipps, Hinweise und Formulierungsvorschläge helfen, teure Fehler zu vermeiden (z. B. Zuvorbeschäftigung – § 14 TzBfG Rdrn. 169; Änderungskündigung – § 2 KSchG Rdnr. 35). Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Absätze, Fettdruck der Schlüssel­worte und spärliche Verwendung von Abkürzungen, erleichtert die Arbeit. Ein umfangreiches, 70-seitiges Stichwortverzeichnis, in dem auch Coronavirus & Pandemie nicht fehlen, verschafft einen raschen Einstieg. Alle Urteile werden in Fußnoten mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitiert, sodass sie gut recherchiert werden können und der Lesefluss im Text nicht gestört wird.

Fazit: Die 9. Auflage ist up to date und zur Anschaffung uneingeschränkt zu empfehlen: einer für alles und für alle im Arbeitsrecht Tätigen. Der „HWK“ beschränkt sich nicht nur auf die bloße hochwertige Kommentierung (Was ist/gilt?), sondern ist im besten Sinn auch ein übersichtverschaffender, praxistauglicher Ratgeber (Wie macht man es [nicht]?). Ihm gebührt daher die Pole-Position auf den Schreibtischen der Personalabteilungen, Verbände, Anwälte, Belegschaftsvertretungen und Gerichte.

Volker Stück, Rechtsanwalt,
Lead Expert Arbeitsrecht & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

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