Arbeitsrechtlicher Umgang mit Pandemien: Praxisleitfaden am Beispiel der Corona-Krise
Ende April 2020 ist die Erstauflage des Praxisleitfadens „Arbeitsrechtlicher Umgang mit Pandemien“ erschienen. Die drei Herausgeber Holger Dahl, Burkard Göpfert und Rüdiger Helm haben dazu mit einem Team von 17 weiteren erfahrenen Arbeitsrechtlern in unglaublich eindrucksvoller Geschwindigkeit ein hochaktuelles Werk zu zahlreichen Fragen des „viralen“ Arbeitsrechts erstellt.
Wer vor einigen Monaten ein solches Werk als essenzielles Handbuch angepriesen hätte, dürfte vermutlich wenig Aufmerksamkeit bzw. Kopfschütteln erfahren haben. Die Zeiten sind nun aber leider anders und stellen das (Arbeits-)Recht vor besondere Herausforderungen. Die derzeit von Arbeitsrechtlern zu beantwortenden Fragen diskutiert das Werk auf 258 Seiten in 14 Kapiteln (I. Einleitung, II. Kurzarbeit, III. HomeOffice und mobiles Arbeiten, IV. Arbeitszeitflexibilisierung, V. Quarantäne und Entgeltfortzahlung, VI. Sonderbelastung systemrelevanter Berufe, VII. Arbeits- und Gesundheitsschutz, VIII. Beschäftigtendatenschutz, IX. Restrukturierung, X. Zeitarbeit, XI. Betriebsratsarbeit, XII. Einigungsstellen, XIII. Gesetze im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, XIV. Fazit) und geht damit auf alle relevanten arbeitsrechtlichen Fragen ein.
Hervorzuheben ist zudem die Kombination der Autorenschaft und auch der Herausgeberschaft aus arbeitnehmer- und arbeitgeberfreundlichen Stimmen, die ihre jeweiligen Blickwinkel und Bewertungen auf die Materie einfließen lassen. Besonders deutlich wird dies z. B. in Kapitel II., in dem die Kurzarbeit zunächst aus der Perspektive des Betriebsrats von den versierten Arbeitnehmervertretern Peter Krebühl und Benjamin Biere beleuchtet wird und im Anschluss Heinrich Meyer die aus Arbeitgebersicht wesentlichen Punkte aufzeigt. Der hier deutlich zutage tretende Perspektivwechsel überzeugt und ist für Berater beider Seiten äußerst hilfreich, um in Verhandlungen mit der Gegenseite etwaige Einwände antizipieren und zu konstruktiven Lösungen gelangen zu können. Formulierungsvorschläge und Mustervereinbarungen (z. B. in Form einer gesamten Kurzarbeit-BV oder einer arbeitsvertraglichen Ergänzungsvereinbarung, S. 50 ff.) runden das Kapitel vollends ab. Derlei „Glanzstücke“ gibt es viele. Um nur zwei weitere zu nennen: Das Kapitel „Beschäftigtendatenschutz in Zeiten von Corona“ (S. 147 ff.), verfasst vom Arbeitsrechts- und Datenschutzexperten Volker Stück, erläutert ausgehend von den Grundsätzen zulässiger Datenverarbeitung nach DSGVO und BDSG die spezifischen Fragen bei der Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten und beantwortet Fragen der Zulässigkeit von Fiebermessungen ebenso wie zu den relevanten Aufbewahrungs- und Löschfristen. Hierbei beeindruckt neben der Tiefe der Darstellung die profunde Auswertung der einschlägigen Literatur und Empfehlungen der Datenschutzbehörden. Barbara Reinhard und Till Hoffmann-Remy geben in ihrem Kapitel zu Rechtsfragen des Homeoffice einen breiten Überblick über die wesentlichen, sich bei häuslicher bzw. mobiler Arbeit stellenden Rechtsfragen – angesichts der Vielzahl von Arbeitnehmern in häuslichen Büros ein äußerst praxisrelevanter Komplex.
Nach so viel Lob sei natürlich auch die Frage erlaubt, ob es noch Ergänzungs- und Verbesserungsbedarfe des Werks für sicherlich erscheinende Folgeauflagen gibt. Hier sind – einzig der Schnelllebigkeit der rechtlichen Entwicklungen geschuldet – weitere Punkte zu nennen, die künftig noch bearbeitet werden könnten und allesamt erst nach Schluss der Bearbeitung des Werks entstanden sind: Ausführungen zum Arbeitsschutzstandard, zu Erläuterungen der Entschädigungsnorm des § 56 Abs. 1a IfSG sowie zum Gesetz zur virtuellen Beschlussfassung von Betriebsräten oder zu Änderungen des ArbGG hin zu „Online-Gerichten“ fehlen: Die Autoren dürften sich also sogleich an die nächste Aufgabe setzen.
Das Fazit aber bleibt eindeutig: Der Praxisleitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die „viralen“ Fragen des Arbeitsrechts, mit denen sich jeder Arbeitsrechtler, sei es als Personaler, sei es als Berater, als Betriebsrat oder Arbeitsrichter, derzeit und in den nächsten Monaten zu befassen haben wird. Das Werk ist hochaktuell und eine Anschaffung, die in jedes Büro gehört.
Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, FHM Rechtsanwälte, Hamburg
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