Mit der Schuldrechtsmodernisierung fand die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) auch im Arbeitsrecht ab 2002 Anwendung. Was folgte, war ein arbeitsrechtliches Erdbeben. Die Rechtsprechung erzeugte auf der arbeitsrechtlichen Richterskala heftige und anhaltende Ausschläge. Fest steht: Die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung unterliegt seit Inhalts- und Transparenzkontrolle anderen – deutlich strengeren – Maßstäben, die alten Muster haben ausgedient und eine fortlaufende Beobachtung und Anpassung ist geboten.
Preis gehörte von Anfang an zu den grundsätzlichen Befürwortern der AGB-Kontrolle des Arbeitsvertrags wie eines Arbeitsgesetzbuchs und gilt als „der“ Experte. Einen Teil der Entwicklung hat er in den Vorauflagen initiiert und antizipiert. Seit 2005 hat sich die Rechtsprechung des BAG rasant entwickelt und wichtige Linien herausgearbeitet, die bei der Vertragsgestaltung und -prüfung unbedingt zu beachten sind. Exemplarisch hervorzuheben sind nur: Widerrufs-/Freiwilligkeitsvorbehalte, Vertragsstrafen, Versetzungs-/Verweisungs- oder Bezugnahmeklauseln.
Das Werk der achtköpfigen, durchweg namhaften Autorengruppe – überwiegend Universitätsprofessoren – gliedert sich in drei Teile: 1. Grundlagen der Vertragsgestaltung inklusive sozial- und steuerrechtliche Aspekte (124 S.), 2. Kommentar zu Vertragstypen und Vertragsklauseln (1.570 S.) und 3. Vertragsmuster (166 S.), die jetzt auch zum Download bereitstehen. Den Schwerpunkt des Werks bildet der 2. Teil, in dem 67 Regelungsbereiche von A–Z ausführlich und mit über 500 einzelnen Vertragsklauseln behandelt werden, die auf Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit geprüft werden. Dabei werden sowohl zulässige wie unzulässige Klauseln nebst Hintergründen dargestellt. Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden behandelt, wo es sinnvoll ist (z. B. Sonderzahlungen, Mehrarbeit, Freistellung, geringfügige Beschäftigung).
Fast fünf Jahre nach der Vorauflage ist die 6. Auflage auf dem aktuellen Stand und berücksichtigt z. B. die DSGVO und BDSG 2018, das GeschäftsgeheimnisG sowie das neue Teilzeitrecht (§ 9a TzBfG). Wesentliche Neuerungen aufgrund aktueller Rechtsentwicklungen sind enthalten. Jedem Kapitel sind Detailgliederung und Schrifttumsnachweis vorangestellt. Ausgewählter Fettdruck, optische Hervorhebung der Klauseltexte, Tabellen (z. B. sozialrechtliche Auswirkungen geringfügiger Beschäftigung, II B 20 Rdnr. 25), Übersichten (z. B. un-/gleichwertige Tätigkeiten im Rahmen des Direktionsrecht, II D 30 Rdnr. 57) sowie Randziffern erleichtern dem Nutzer die Arbeit. Alle Urteile werden in Fußnoten mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitiert, sodass sie gut recherchiert werden können und der Lesefluss im Text nicht gestört wird. Am Ende findet sich ein umfassendes 40-seitiges Stichwortverzeichnis. Die Vertragsmuster können mittels mitgelieferten Zugangsdaten heruntergeladen werden.
Fazit: Auch in der 6. Auflage setzt „der Preis“ den Maßstab in der Literatur zur arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung. Er ist der Leuchtturm im dichten Nebel des AGB-Rechts und weist dem Anwender zuverlässig den besten Weg um die rechtlichen Klippen durch eine hervorragende Kombination aus Mustern einerseits und detaillierten Erläuterungen andererseits. Das selbstgesteckte Ziel, die „richtige“, d. h. rechtsbeständige und interessenausgleichende, Vertragsgestaltung zu fördern, wird voll erfüllt. Die Anschaffung ist allen in Vertragsgestaltung und -prüfung Tätigen uneingeschränkt zu empfehlen.
Volker Stück, Rechtsanwalt, Lead Expert Arbeitsrecht und Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn
Verbot von Werkverträgen: Neuregelung in der Fleischindustrie verfassungswidrig?
Betriebsvereinbarung Pandemie: Muster und Formulierungsvorschlag
Interessenvertretung der leitenden Angestellten: Bedeutung des Sprecherausschusses
BGM und BEM während Corona: Interview zu psychischen
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Im Titelthema nehmen Dr. Rolf Kowanz und Carl-Philipp Fischer die Erwerbstätigkeit von Rentnern unter arbeits-, sozialversicherungs- und
In ihrem Urteil vom 2.9.2023 (8 Ca 2199/22) hat die 8. Kammer des ArbG Aachen entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad
In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln geläufig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine
Soziale Medien sind fester Bestandteil unseres Alltags und folglich auch aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Welche arbeitsrechtlichen
Nachhaltigkeit spielt auch im Arbeitsrecht eine immer wichtigere Rolle. Daher setzen sich Kathrin Brügger und André Kock im Titelthema diesmal mit ESG
Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz macht auch vor HR nicht Halt. Patricia Jares, CMS Hasche Sigle Köln, führt im Titelthema durch alle