Die Februar-Ausgabe der AuA ist da!

Im Titelthema setzen wir uns kritisch mit dem sog. Stechuhr-Beschluss des BAG auseinander.

Dr. Jonas Singraven und Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln, geben ein Update zum komplexen Recht der Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitsrechtliches Grundwissen zu den Themen Teilzeitrecht und „neue“ Brückenteilzeit vermittelt Prof. Dr. Holger Schwarz.

In unserer Rubrik Wortwechsel diskutieren wir über Compliance in der Lieferkette. Diesem Thema widmet sich auch Ty Francis und zeigt auf, warum Sorgfaltspflichten bei Auslandsaktivitäten immer wichtiger werden.

Gleich zwei Beiträge befassen sich mit neuen Wegen in die Zukunft der Arbeitswelt. Während es bei Anne M. Schüller darum geht, experimentierfreudigen Mitarbeitern Raum zu bieten und Change-Prozesse in der Praxis wirksam umzusetzen, fokussiert sich Max Thinius auf New Work in postindustriellen Zeiten, die grundlegende Idee einer neuen Souveränität der Arbeit und auf dabei wertvolle Kompetenzen.

Der Arbeits- und Fachkräftemangel wird auch zukünftig die  Arbeitswelt beschäftigen. Ein Instrument im Kampf dagegen ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Personen. Mina Bettinghausen erläutert die Voraussetzungen, unter welchen Arbeitgeber Geflüchtete aus Drittstaaten beschäftigen dürfen.

Christin Clodius, Head of HR, ROLAND-Gruppe, Köln, berichtet im Interview von Wertschätzung im Arbeitsalltag, den Grenzen zwischen Flexibilität und Verbiegen und davon, warum Japan immer noch auf ihrer Bucketlist steht.

 

 

 

 

Erfassung der Arbeitszeit | Kritische Würdigung des Stechuhr-Beschlusses des BAG

Update Arbeitnehmerüberlassung | Überlassungshöchstdauer und Gleichstellungsgrundsatz

Out of the Box | Die neue Souveränität der Arbeit

Compliance in der Lieferkette | Sorgfaltspflichten bei

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

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In einem Nachsatz fügt er noch hinzu, dass man dann, wenn schon nur für Effizienz-Aufgaben, doch bitte ein kleineres KI-Modell nutzt, als

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Während die einen betriebliche Weiterbildungen als wichtige und notwendige Investitionen in die Zukunft

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Das FG Hamburg hatte darüber zu entscheiden, welche Angaben Berufsgeheimnisträger – im zugrunde liegenden Fall Rechtsanwälte – in ihr

Die Arbeitskräftenachfrage hat im August weiter abgenommen. Doch während im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Zahl der Stellenangebote um 72.000

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Wären Sie nicht Personalerin geworden, was dann?

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●Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten im Vertrieb beschäftigt. Im Verlauf des Arbeitsverhältnisses hatte es bereits zwei