Im Titelthema setzen wir uns kritisch mit dem sog. Stechuhr-Beschluss des BAG auseinander.
Dr. Jonas Singraven und Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln, geben ein Update zum komplexen Recht der Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitsrechtliches Grundwissen zu den Themen Teilzeitrecht und „neue“ Brückenteilzeit vermittelt Prof. Dr. Holger Schwarz.
In unserer Rubrik Wortwechsel diskutieren wir über Compliance in der Lieferkette. Diesem Thema widmet sich auch Ty Francis und zeigt auf, warum Sorgfaltspflichten bei Auslandsaktivitäten immer wichtiger werden.
Gleich zwei Beiträge befassen sich mit neuen Wegen in die Zukunft der Arbeitswelt. Während es bei Anne M. Schüller darum geht, experimentierfreudigen Mitarbeitern Raum zu bieten und Change-Prozesse in der Praxis wirksam umzusetzen, fokussiert sich Max Thinius auf New Work in postindustriellen Zeiten, die grundlegende Idee einer neuen Souveränität der Arbeit und auf dabei wertvolle Kompetenzen.
Der Arbeits- und Fachkräftemangel wird auch zukünftig die Arbeitswelt beschäftigen. Ein Instrument im Kampf dagegen ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Personen. Mina Bettinghausen erläutert die Voraussetzungen, unter welchen Arbeitgeber Geflüchtete aus Drittstaaten beschäftigen dürfen.
Christin Clodius, Head of HR, ROLAND-Gruppe, Köln, berichtet im Interview von Wertschätzung im Arbeitsalltag, den Grenzen zwischen Flexibilität und Verbiegen und davon, warum Japan immer noch auf ihrer Bucketlist steht.
Erfassung der Arbeitszeit | Kritische Würdigung des Stechuhr-Beschlusses des BAG
Update Arbeitnehmerüberlassung | Überlassungshöchstdauer und Gleichstellungsgrundsatz
Out of the Box | Die neue Souveränität der Arbeit
Compliance in der Lieferkette | Sorgfaltspflichten bei
Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.
Heute startet der 19. Kongress Arbeitsrecht. Das Steigenberger Hotel am Kanzleramt wird zum Treffpunkt für Personalentscheider und Arbeitsrechtler. Am
Am 1. Juni tritt die dritte und letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft und damit auch die Regelungen zur sog. Chancenkarte. Dabei
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die
In Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels drängt sich eine Frage auf: Warum verlassen so viele Menschen im Rentenalter mit wertvollem Know-how die
Frau Gallner, wie hängen Arbeitsrecht und die grundlegenden Werte unserer Verfassung zusammen?
Das Arbeitskampfrecht wird in Deutschland
Einführung
Der djb ist ein unabhängiger frauenpolitischer Verband, in dem sich Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen zusammengeschlossen haben