Im Titelthema setzen wir uns kritisch mit dem sog. Stechuhr-Beschluss des BAG auseinander.
Dr. Jonas Singraven und Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln, geben ein Update zum komplexen Recht der Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitsrechtliches Grundwissen zu den Themen Teilzeitrecht und „neue“ Brückenteilzeit vermittelt Prof. Dr. Holger Schwarz.
In unserer Rubrik Wortwechsel diskutieren wir über Compliance in der Lieferkette. Diesem Thema widmet sich auch Ty Francis und zeigt auf, warum Sorgfaltspflichten bei Auslandsaktivitäten immer wichtiger werden.
Gleich zwei Beiträge befassen sich mit neuen Wegen in die Zukunft der Arbeitswelt. Während es bei Anne M. Schüller darum geht, experimentierfreudigen Mitarbeitern Raum zu bieten und Change-Prozesse in der Praxis wirksam umzusetzen, fokussiert sich Max Thinius auf New Work in postindustriellen Zeiten, die grundlegende Idee einer neuen Souveränität der Arbeit und auf dabei wertvolle Kompetenzen.
Der Arbeits- und Fachkräftemangel wird auch zukünftig die Arbeitswelt beschäftigen. Ein Instrument im Kampf dagegen ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Personen. Mina Bettinghausen erläutert die Voraussetzungen, unter welchen Arbeitgeber Geflüchtete aus Drittstaaten beschäftigen dürfen.
Christin Clodius, Head of HR, ROLAND-Gruppe, Köln, berichtet im Interview von Wertschätzung im Arbeitsalltag, den Grenzen zwischen Flexibilität und Verbiegen und davon, warum Japan immer noch auf ihrer Bucketlist steht.
Erfassung der Arbeitszeit | Kritische Würdigung des Stechuhr-Beschlusses des BAG
Update Arbeitnehmerüberlassung | Überlassungshöchstdauer und Gleichstellungsgrundsatz
Out of the Box | Die neue Souveränität der Arbeit
Compliance in der Lieferkette | Sorgfaltspflichten bei
Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)
Eine seit 1998 in Vollzeit beschäftigte Chemielaborantin im Betrieb in Y arbeitete zusammen mit weiteren Labormitarbeitern in einem Großraumbüro. Es
Zwischen Arbeitsmotivation und Betriebsratsbehinderung
Zunächst muss man unterscheiden zwischen der bedarfsbezogenen Freistellung zur
Konzerne wie Otto und Allianz werben auf ihrer Karriere-Website für eine Workation. Weitere Großunternehmen und Mittelständler haben
Der 6.Senat des BAG schließt sich der Rechtsprechung des BGH zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen an, wonach ein Rechtsanwalt den
● Problempunkt
Der Kläger arbeitet als Flugzeugführer bei der Beklagten. Zuvor hatte er seine Grundschulung auf Basis eines Schulungs-
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs