Die bis zuletzt umstrittene telefonische Krankschreibung ist seit heute nicht mehr möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenhäusern hat mitgeteilt, dass Arbeitnehmer ab 1. Juni wieder eine Arztpraxis aufsuchen oder die Videosprechstunde in Anspruch nehmen müssen.
Die Möglichkeit zur Krankschreibung per Telefon wurde vor zwei Jahren geschaffen, um während der Corona-Pandemie bei leichten Erkältungsbeschwerden für Entlastung vor Ort bei den niedergelassenen Ärzten zu sorgen und Ansteckungsrisiken zu minimieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss weist jedoch darauf hin, dass – je nach Pandemiegeschehen und auch regional begrenzt – die Regelung wieder eingeführt werden kann.
Arbeitgeber sollten nun wieder genau hinschauen, woher die AU-Bescheinigung stammt und wie sie zustande gekommen ist. Lesen Sie hierzu sowie den rechtlichen Herausforderungen im digitalen Zeitalter einen ausführlichen Beitrag in AuA 1/22, S. 18 ff.
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