Entgelttransparenz-Richtlinie vom Rat der EU angenommen

Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Am vergangenen Montag hat der Rat der Europäischen Union die Entgelttransparenz-Richtlinie final angenommen. Das Europäische Parlament hatte bereits am 30.3. zugestimmt. Dadurch sind Unternehmen künftig zu Transparenz hinsichtlich etwaiger Gehaltsunterschiede verpflichtet. Ziel der neuen Regelungen ist es, dass Beschäftigte unabhängig vom Geschlecht für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten und damit die sog. Gender-Pay-Gap zu schließen. In Deutschland lag diese im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt noch immer bei 18 % (unbereinigt) bzw. 7 % (bereinigt).

Dazu stellt die Richtlinie sowohl Transparenz- als auch Rechtsdurchsetzungsinstrumente zur Verfügung. So erhalten Beschäftigte einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber sowie einen Schadensersatzanspruch bei Missachtung. Die Neuerungen treffen insbesondere große Unternehmen: Ab 250 Mitarbeitern müssen sie bspw. jährlich über Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern berichten.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 5/23:

Gleicher Lohn für gleiche (bzw. gleichwertige) Arbeit – dieser Grundsatz bestand schon bei Gründung der EWG und ist auch heute im EU-Primärrecht verankert...

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