Viele Arbeitgeber verfolgen mittlerweile eine Nachhaltigkeitsstrategie. Diese bezieht allerdings häufig nicht die Beschäftigten ein. Auch die Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSR-Richtlinie) verlangt nur, dass Unternehmen ihre nachhaltigen geschäftlichen Betätigungen offenlegen.
EU plant Überarbeitung der CSR-Richtlinie
Aktuell sind nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ausschließlich börsennotierte Großunternehmen und solche mit großem Interesse der Öffentlichkeit, wie z. B. Banken, mit mindestens 500 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Ein Entwurf der EU-Kommission sieht jedoch vor, die Richtlinie zu überarbeiten, um mehr Unternehmen einzubeziehen. Nach dem Richtlinienvorschlag soll es darauf ankommen, ob die Bilanzsumme 20 Mio. Euro, der Umsatz 40 Mio. Euro oder die Beschäftigtenzahl im Jahresverlauf 250 übersteigt. Unternehmen, die mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen, sind dann berichtpflichtig.
Umweltbundesamt empfiehlt einheitliche Standards
Eine Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt für eine aussagekräftige Berichterstattung die Einhaltung einheitlicher Standards. Danach sind umweltbezogene Ziele, Maßnahmen und Leistungsindikatoren in Zusammenhang zu bringen, Greenwashing bei der Berichterstattung über die Treibhausgasneutralität eines Unternehmens zu vermeiden und Kompatibilität mit den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen der Finanzbranche herzustellen.
Grünes Personalmanagement
Viele Unternehmen verbinden ihre Nachhaltigkeitsstrategie bisher nicht mit der Personalabteilung. Sie verorten die Thematik allein auf Managementebene und sind oftmals ausschließlich bestrebt, rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Eine nachhaltige Unternehmenskultur kann auf diese Weise jedoch nicht entstehen. Hierzu ist es erforderlich, auch Arbeitnehmer einzubeziehen und bei allen Unternehmensangehörigen ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. Die Personalabteilung kann im Rahmen von „grünem Personalmanagement“ eine Vermittlerrolle einnehmen und die Schnittstelle zwischen Führungsebene und Mitarbeitern bilden. Auch Maßnahmen der Personalentwicklung sowie das Recruiting können sich an einer umweltfreundlichen Unternehmensführung orientieren – auch um diese sozialverträglich umzusetzen.
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 3/22:
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