Auch wenn die sog. Homeoffice-Pflicht zum 20. März fallen soll, ist remote Arbeit so verbreitet wie noch nie. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürchtet nun die (geheime) Überwachung von Arbeitnehmern im Homeoffice und fordert ein entsprechendes Gesetz dagegen.
Erhöhte Wechselbereitschaft
Doch ist das aus Arbeitgebersicht überhaupt notwendig? Wie steht es um die Loyalität von Mitarbeitern, die im Homeoffice bzw. remote arbeiten? In Deutschland, aber auch international haben arbeitnehmerseitige Kündigungen während der Corona-Krise zugenommen. Die pandemiebedingte räumliche Distanz zwischen Unternehmen und Mitarbeitern sowie den Kollegen untereinander hat zur Vernachlässigung der Beschäftigtenbelange und zu einer erhöhten Wechselbereitschaft geführt.
Nach einer Analyse des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) ist die Arbeitsleistung von langjährigen Mitarbeitern im Homeoffice besser als die von Beschäftigten mit weniger Arbeitserfahrung. Die Autoren begründen das jedoch mit der ausgeprägteren Vernetzung und Kenntnis von Unternehmensabläufen in der ersten Gruppe.
Fehlende Trennung von Beruflichem und Privatem
Trotz der vielen Vorteile – flexiblere Arbeitszeiten und -orte, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nur einige Beispiele – sollten die Schattenseiten nicht unberücksichtigt bleiben: Sorge bereiten immer wieder die fehlende Trennung von Beruflichem und Privaten sowie fehlende Regelungen zur Erreichbarkeit. Letzteres kann zu längeren Arbeitszeiten und diese wiederum zu Gesundheitsrisiken führen, wie eine aktuelle Umfrage des Verbands für Fach- und Führungskräfte (DFK) zeigt. Danach gab die Hälfte der befragten Fach- und Führungskräfte an, dass es ihnen durch die neuen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten schwerer fällt, abzuschalten. Ebenso hoch ist allerdings auch der Anteil derjenigen, die selbst über ihre Erreichbarkeit entscheiden, was für eine hohe Selbstbestimmtheit spricht.
Wunsch nach betriebsinternen Regelungen zur Erreichbarkeit
Obwohl ein Viertel entsprechende Maßnahmen fordert, hat nur ein geringer Teil der Unternehmen bereits Schritte eingeleitet, die die Erreichbarkeit im Homeoffice einschränken sollen. Zwei Drittel der Befragten gaben an, dass ihr Arbeitgeber solche Maßnahmen nicht umgesetzt hat. Dabei sind gerade arbeitgeberseitige Maßnahmen, z. B. in Form von Betriebsvereinbarungen oder betriebsinternen Regelungen, gewünscht. Nur 13 % befürworten eine Regelung durch den Gesetzgeber.
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