Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Wie gut sind Unternehmen vorbereitet?

Bild: AdobeStock/Sarawut
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Am 1.1.2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Zeit, sich umfassend zu informieren, hatten Unternehmen ausreichend. Denn beschlossen wurde das Gesetz bereits im Juli 2021. Dennoch berichtet die Tagesschau, dass bei dem Großteil der Betroffenen Unternehmen noch Unsicherheiten bestehen. 70 % gaben in einer Untersuchung des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) und des Risikomanagement-Unternehmens Integrity Next an, organisatorisch mittelmäßig bis sehr schlecht auf die Neuerungen vorbereitet zu sein. Nur 4 % schätzten die eigene Organisation als gut vorbereitet ein.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft jedoch aktuell nicht jedes der befragten Unternehmen, sondern lediglich diejenigen mit mindestens 3.000, ab dem kommenden Jahr dann alle mit mindestens 1.000 Mitarbeitern.

Auch in unserem Podcast „Kurz gefragt“ haben wir über das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gesprochen. Zu dieser Folge geht es hier.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 7/22:

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