Mehr Arbeitsunfälle in kleineren Unternehmen

Bild: AdobeStock/VectorMine
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Im Jahr 2021 gab es etwa 97,3 Millionen Versicherungsverhältnisse (ohne Schüler-Unfallversicherung) in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hiervon entfiel mit 46,3 Millionen Versicherungsverhältnissen knapp jedes Zweite auf abhängig Beschäftigte, wie aktuelle Zahlen der DGUV zeigen. Laut der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen 2021 lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle bei 759.993. Das waren 45.514 mehr als im Vorjahr, aber deutlich weniger als 2019 (811.722). Auch die Zahl der Wegeunfälle stieg 2021 um fast 12 % gegenüber dem Vorjahr auf über 170.000. Sie blieb damit ebenfalls deutlich hinter dem Wert von 2019 (186.672) zurück.

Insgesamt gab es fast eine Million meldepflichtige Unfälle. Davon entfielen 94 % auf abhängig Beschäftigte und 3,5 % auf Rehabilitanden und Teilnehmer an Präventionsmaßnahmen der Rentenversicherung. Der Rest verteilt sich mit jeweils unter 1 % u. a. auf ehrenamtlich Tätige, Unternehmer und mitarbeitende Angehörige und Tätige in Unternehmen, die Hilfe leisten. Wegeunfälle machten mit 166.819 nur einen geringen Teil aus. Beim größten Teil – nämlich 760.523 - handelte es sich um Arbeitsunfälle. Insgesamt ereigneten sich über drei Viertel der Unfälle im Betrieb und nur 1,3 % im Straßenverkehr. 1,9 % waren Dienstwegeunfälle. Bei den Straßenverkehrsunfällen waren 47.101 von insgesamt 115.654 Betroffenen entweder Fahrer oder Mitfahrer eines PKW. Zum Vergleich: Nur bei etwas mehr als 30.000 Personen handelte es sich um Fahrradfahrer, bei knapp 5.800 um Fahrer eines motorisierten Zweirades und nicht einmal 300 waren mit Zug, U-Bahn oder Straßenbahn unterwegs.

Nach betrieblichen Arbeitsunfällen waren mit etwas mehr als 250.000 die meisten verunfallten Unternehmer bzw. abhängig Beschäftigten vier Tage bis eine Woche arbeitsunfähig. Bei knapp 200.000 waren es eine bis zwei Wochen. Damit konnte in über einem Drittel der Fälle die verunfallte Person nach maximal einer Woche ihre Tätigkeit wiederaufnehmen.  

Die meisten meldepflichtigen Unfälle ereigneten sich mit 25 % in Betrieben 10 bis 49 sog. Vollarbeitern, gefolgt von Betrieben mit 50 bis 249 Vollarbeitern (24,9 %) und solchen mit mindestens 500 Vollarbeitern (24,5 %) sowie denjenigen mit bis zu 9 Vollarbeitern (15 %). Interessanterweise fanden in Betrieben mit 250 bis 499 Vollarbeitern lediglich 9 % statt.

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