Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und einer Verkürzung oder Verlängerung, jedoch nicht bei der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit. Das hat das BAG kürzlich entschieden. Wie gehen Arbeitgeber vor und welche mitbestimmungsfreien Gestaltungsoptionen gibt es noch?
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