Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und einer Verkürzung oder Verlängerung, jedoch nicht bei der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit. Das hat das BAG kürzlich entschieden. Wie gehen Arbeitgeber vor und welche mitbestimmungsfreien Gestaltungsoptionen gibt es noch?
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/22:
Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
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