E-Mail, WhatsApp und Co. scheinen unbekannte Wesen im Arbeitsrecht. Hier wird überwiegend mit der Schriftform als Formalie gearbeitet, ganz prominent bei Kündigung und Auflösungsvertrag, aber auch im Befristungs- oder Betriebsverfassungsrecht. Was passiert bei Verstößen gegen die Schriftform und welche Alternativen gibt es – vor allem: Was plant der Gesetzgeber?
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/22:
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