Die separate Einrichtung einer eigenen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Bezug liegt vor allem darin begründet, dass Arbeitsgerichte besondere Sachkunde benötigen, klassische zivilgerichtliche Verfahren oft zu lange dauern und der ganz klare Fokus auf einer gütlichen Einigung liegt. Wir geben einen Überblick über das arbeitsgerichtliche Verfahren.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 3/22:
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