Immer mehr Menschen wollen in Teilzeit arbeiten und haben darauf i. d. R. auch einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Insbesondere bei Führungskräften kann es so aber zu problematischen Konstellationen kommen. In diesem Zusammenhang ist Jobsharing möglicherweise ein Modell, Arbeitsplätze neu zu gestalten, ohne diese komplett neu besetzen zu müssen. Wir sprechen über den gesetzlichen Rahmen und die praktische Ausgestaltung.
Hören Sie rein und bleiben Sie arbeitsrechtlich auf dem Laufenden!
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 1/22:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Immer wieder ist von einem „Anspruch“ auf Abfindungszahlung zu hören, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Was hat es mit diesem Mythos auf sich
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei bestimmen. Das sieht § 105 Satz 1 GewO vor. Es gibt

Eine erfolgreiche Kündigungszustellung im zehnstöckigen Hochhaus mit 80 Briefkästen und ein Kläger behauptet, „nie“ eine Kündigung erhalten zu haben
Eigentumsdelikte von Mitarbeitern gegenüber dem Arbeitgeber begangen werden meist verharmlost. Doch auch Diebstähle oder eine Unterschlagung von
Endlich ist er da, der Entwurf für ein „Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen“. Was ist dort konkret vorgesehen und für wen gelten die