Immer mehr Menschen wollen in Teilzeit arbeiten und haben darauf i. d. R. auch einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Insbesondere bei Führungskräften kann es so aber zu problematischen Konstellationen kommen. In diesem Zusammenhang ist Jobsharing möglicherweise ein Modell, Arbeitsplätze neu zu gestalten, ohne diese komplett neu besetzen zu müssen. Wir sprechen über den gesetzlichen Rahmen und die praktische Ausgestaltung.
Hören Sie rein und bleiben Sie arbeitsrechtlich auf dem Laufenden!
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 1/22:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Ein Arbeitsplatz für zwei oder mehr Mitarbeiter – was für viele sehr gut vorstellbar ist, beschränkt sich meist aber auf Tätigkeiten, die keine
Immer wieder ist von einem „Anspruch“ auf Abfindungszahlung zu hören, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Was hat es mit diesem Mythos auf sich
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Anfang Februar schlug ein Urteil des VG Hannover hohe Wellen: Es hatte dem Arbeitgeber grünes Licht für die Überwachung des Arbeitstempos seiner
Eine erfolgreiche Kündigungszustellung im zehnstöckigen Hochhaus mit 80 Briefkästen und ein Kläger behauptet, „nie“ eine Kündigung erhalten zu haben
Eigentumsdelikte von Mitarbeitern gegenüber dem Arbeitgeber begangen werden meist verharmlost. Doch auch Diebstähle oder eine Unterschlagung von