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Bild: HUSS-MEDIEN
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Podcast: Grenzen der Vertragsfreiheit: Teilzeit und Befristung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei bestimmen. Das sieht § 105 Satz 1 GewO vor. Es gibt aber Konstellationen, in denen den Vertragsparteien Grenzen gesetzt sind. Welche Stolperfallen lauern insbesondere im Zusammenhang mit Teilzeit- und Befristungsvereinbarungen?

Hören Sie rein und bleiben Sie arbeitsrechtlich auf dem Laufenden!

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Redaktion (allg.)