Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei bestimmen. Das sieht § 105 Satz 1 GewO vor. Es gibt aber Konstellationen, in denen den Vertragsparteien Grenzen gesetzt sind. Welche Stolperfallen lauern insbesondere im Zusammenhang mit Teilzeit- und Befristungsvereinbarungen?
Hören Sie rein und bleiben Sie arbeitsrechtlich auf dem Laufenden!
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 12/21:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Immer wieder ist von einem „Anspruch“ auf Abfindungszahlung zu hören, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Was hat es mit diesem Mythos auf sich
Immer mehr Menschen wollen in Teilzeit arbeiten und haben darauf i. d. R. auch einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Insbesondere bei
Anfang Februar schlug ein Urteil des VG Hannover hohe Wellen: Es hatte dem Arbeitgeber grünes Licht für die Überwachung des Arbeitstempos seiner
Im Titelthema gehen Daniel Hennig, Stephanie Witt und Henry Lambertz der Frage nach, was die neue Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber
Er ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, er erfüllt auch eine ganz wichtige Funktion; er sorgt für die notwendige Erholung der Arbeitnehmer. Der
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und insbesondere bei der Stellenausschreibung lauern für den Arbeitgeber viele Fallen. Vor allem das AGG setzt hier