Podcast: Grenzen der Vertragsfreiheit: Teilzeit und Befristung
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei bestimmen. Das sieht § 105 Satz 1 GewO vor. Es gibt aber Konstellationen, in denen den Vertragsparteien Grenzen gesetzt sind. Welche Stolperfallen lauern insbesondere im Zusammenhang mit Teilzeit- und Befristungsvereinbarungen?
Hören Sie rein und bleiben Sie arbeitsrechtlich auf dem Laufenden!
