Ausgehend von einer Entscheidung des LAG Nürnberg zu Entlohnungsgrundsätzen für die Corona-Prämie besprechen wir diesmal die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Konfliktlösung in der Einigungsstelle. RA Dr. Lelley erklärt, wie ein Einigungsstellenverfahren abläuft und was das Ergebnis ist. Er gibt außerdem Aufschluss darüber, wer die Kosten trägt und warum es Sinn macht, an dieser Stelle nicht zu sparen.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/21:
Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
In dieser Folge nehmen wir erneut eine Gerichtsentscheidung zum Anlass, um ein wichtiges Thema zu vertiefen. Ausgangspunkt ist ein Beschluss des LAG
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle wegen der Beschwerde der Arbeitnehmerin B. Die
Arbeitnehmer gehen aus den unterschiedlichsten Gründen Nebentätigkeiten bzw. -jobs nach. Welche Regeln dabei gelten, um das Hauptarbeitsverhältnis