Podcast: Konflikte im Betrieb – was kostet die Einigungsstelle?

Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
Bild: jozefmicic/stock.adobe.com

Ausgehend von einer Entscheidung des LAG Nürnberg zu Entlohnungsgrundsätzen für die Corona-Prämie besprechen wir diesmal die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Konfliktlösung in der Einigungsstelle. RA Dr. Lelley erklärt, wie ein Einigungsstellenverfahren abläuft und was das Ergebnis ist. Er gibt außerdem Aufschluss darüber, wer die Kosten trägt und warum es Sinn macht, an dieser Stelle nicht zu sparen.

Hören Sie rein und bleiben Sie arbeitsrechtlich auf dem Laufenden!

Jetzt aktuelle Episode hören

Alle Episoden des Podcasts in der Übersicht

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/21:

Einigungsstellenbesetzungsverfahren kommen in der arbeitsgerichtlichen Praxis zwar erfreulicherweise eher seltener vor, wenn dem so ist, lässt dies zumeist auf...

Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage kostenlos testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.

Printer Friendly, PDF & Email

In dieser Folge nehmen wir erneut eine Gerichtsentscheidung zum Anlass, um ein wichtiges Thema zu vertiefen. Ausgangspunkt ist ein Beschluss des LAG

Ausgehend von einer Entscheidung des LAG Nürnberg zu Entlohnungsgrundsätzen für die Corona-Prämie besprechen wir diesmal die Mitbestimmungsrechte des...
In dieser Folge nehmen wir erneut eine Gerichtsentscheidung zum Anlass, um ein wichtiges Thema zu vertiefen. Ausgangspunkt ist ein Beschluss des LAG Nürnberg...

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit

Arbeitnehmer gehen aus den unterschiedlichsten Gründen Nebentätigkeiten bzw. -jobs nach. Welche Regeln dabei gelten, um das Hauptarbeitsverhältnis

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle wegen der Beschwerde der Arbeitnehmerin B. Die