Ausgehend von einer Entscheidung des LAG Nürnberg zu Entlohnungsgrundsätzen für die Corona-Prämie besprechen wir diesmal die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Konfliktlösung in der Einigungsstelle. RA Dr. Lelley erklärt, wie ein Einigungsstellenverfahren abläuft und was das Ergebnis ist. Er gibt außerdem Aufschluss darüber, wer die Kosten trägt und warum es Sinn macht, an dieser Stelle nicht zu sparen.
Hören Sie rein und bleiben Sie arbeitsrechtlich auf dem Laufenden!
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/21:
Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)
In dieser Folge nehmen wir erneut eine Gerichtsentscheidung zum Anlass, um ein wichtiges Thema zu vertiefen. Ausgangspunkt ist ein Beschluss des LAG
Differenzen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind nicht selten und liegen in der Natur der Sache. Eskaliert aber der Streit, sieht das Gesetz ein

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit
Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im
