Was können Arbeitgeber tun, wenn sich Mitarbeiter an die Öffentlichkeit wenden und Missstände im Betrieb publik machen oder an die Strafverfolgungsbehörden wenden, ohne zuvor eine interne Aufklärung anzustoßen? Ein aktuelles Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern (5 Sa 172/22) bildet den Ausgangsfall, um diese Fragen zu beantworten.
Diese Episode auf Spotify anhören.
Alle Episoden des Podcasts in der Übersicht
Den AuA-Podcast gibt es auch bei Apple Podcasts und Google Podcasts.
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 12/23:
Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate kostenfrei inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.
Im vergangenen Juli schrieben die deutschen Arbeitgeber laut Index Stellenmarktindikator insgesamt etwa 1,8 Mio. Stellen aus. Dies entspricht einem
Die Bereitschaft, für seine politische Grundhaltung einzutreten, diese öffentlich kundzutun bzw. auf Missstände aufmerksam zu machen, ist größer
Kurz vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in nationales Recht am 17. Dezember 2021 zeigt der „Whistleblowing Report 2021“
Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der Bundestag im Mai ein Gesetz zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt beschlossen
Spätestens durch die Fälle Assange und Snowden wurde der Begriff des Whistleblowing einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die aktuelle Folge gibt