Es hat lange gedauert, doch nach mehreren Anläufen ist das Hinweisgebeschutzgesetz nun endlich in Kraft getreten. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie führt zu Handlungsbedarf bei den Unternehmen. Neben den allgemeinen Verpflichtungen – die wir ausführlich an anderer Stelle besprochen haben – gehen wir in unserer neuen Reihe „Im Kontext“ ganz ausführlich auf die strafrechtlichen Aspekte ein, die im Anwendungsbereich des Gesetzes relevant werden können.
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