Transfergesellschaften, auch Auffanggesellschaften genannt, bieten denjenigen Arbeitnehmern, die vom Stellenabbau betroffen sind, u. a. die Möglichkeit, direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Der Arbeitgeber vermeidet aufwändige Kündigungsschutzprozesse. Die Vorteile auf Seiten beider Parteien sind vielfältig, wenngleich es auch Nachteile gibt.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 6/24:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
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