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Bild:  AdobeStock/Siberian Art
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Podcast | Transfergesellschaft einrichten

Transfergesellschaften, auch Auffanggesellschaften genannt, bieten denjenigen Arbeitnehmern, die vom Stellenabbau betroffen sind, u. a. die Möglichkeit, direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Der Arbeitgeber vermeidet aufwändige Kündigungsschutzprozesse. Die Vorteile auf Seiten beider Parteien sind vielfältig, wenngleich es auch Nachteile gibt.

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Redaktion (allg.)

Soll eine Transfergesellschaft eingerichtet werden, gibt das Studium der dafür relevanten §§ 110 bis 111a SGB III – und das sage ich nach 21 Jahren als...