Die Kurzarbeit hatte während der Pandemie Hochkonjunktur und wird auch weiterhin ein wichtiges Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen bleiben. Wie aber berechnet man den Jahresurlaub, wenn für Arbeitnehmer vollständige Arbeitstage ausfallen? Ein Urteil des BAG vom 30.11. gibt hierauf eine klare Antwort.
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#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen (BAG, Urt. v. 30
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