Podcast | Was tun bei Minderleistung im Homeoffice?

Bild: AdobeStock/ AI-Universe
Bild: AdobeStock/ AI-Universe

Zunächst ist da ein Verdacht, dann wird es konkret: Eine Minderheit von Arbeitnehmern missbraucht seine Rechte im Rahmen des mobilen Arbeitens bzw. Homeoffice. Hier muss der Arbeitgeber genau hinsehen und konsequent reagieren, vor allem aber darf er nicht die gesamte Belegschaft unter Generalverdacht stellen. Was zu tun ist und warum die Ursachen für das problematische Verhalten meist weit vor der mobilen Tätigkeit liegen, haben wir in dieser Folge besprochen.

Diese Episode auf Spotify anhören.

Alle Episoden des Podcasts in der Übersicht

Den AuA-Podcast gibt es auch bei Apple Podcasts und Google Podcasts.

Arbeitgeber sind oft verunsichert, wie sie mit Betroffenen umgehen sollen. Das Buch gibt ein umfassenden Einblick ins Thema.

Printer Friendly, PDF & Email

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit einigen Wochen in Kraft und bereits jetzt Gegenstand hitziger Diskussionen. Wir greifen uns einmal § 36 Abs. 2

Am 30. August hat das Bundeskabinett endlich ernst gemacht und Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Das vom Bundesminister der

Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der Bundestag im Mai ein Gesetz zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt beschlossen

Es hat lange gedauert, doch nach mehreren Anläufen ist das Hinweisgebeschutzgesetz nun endlich in Kraft getreten. Die Umsetzung der entsprechenden EU

Im Arbeitsverhältnis gilt wie auch sonst selbstverständlich die Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht, das jedoch keinesfalls schrankenlos gewährleistet

Zunächst ist da ein Verdacht, dann wird es konkret: Eine Minderheit von Arbeitnehmern missbraucht seine Rechte im Rahmen des mobilen Arbeitens bzw. Homeoffice...