Sozialversicherungsrechengrößen für das kommende Jahr angepasst

Quelle: pixabay.com
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Das Bundeskabinett hat die turnusgemäße Anpassung der Rechengrößen in der Sozialversicherung anhand der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr 2018 vorgenommen. Hierzu wurde am 9.10.2019 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen beschlossen.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2020 zugrundeliegende Einkommensentwicklung betrug in den alten Bundesländern 3,06 % und 3,38 % in den neuen Bundesländern. Das ergibt im Bundesdurchschnitt einen Wert von 3,12 %. Es wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer abgestellt.
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung erhöht sich im Westen von 3.115 Euro auf 3.185 Euro im Monat. Im Osten steigt der Wert von 2.870 Euro auf 3.010 Euro im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung klettert auf 6.900 Euro monatlich (West) und 6.450 Euro monatlich (Ost).

Der Wert der bundeseinheitlichen Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt im kommenden Jahr bei 62.550 Euro.

Die übrigen Werte mit ausführlichen Erläuterungen finden Sie hier.

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