Das deutsche Tarifsystem erfährt als sozial und politisch hoch angesehenes Gut große Wertschätzung auf der einen, jedoch eine geringe Beteiligung auf der anderen Seite. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP). Im Gegensatz zur Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes und dem Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht diese Befragung den Tarifbindungsstatus der Arbeitnehmer direkt anhand ihrer Aussagen, nicht nur indirekt auf Grundlage des entsprechenden Status der Unternehmen. Denn unmittelbar tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG nur die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbände) und der einzelne Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.
Tariflohn auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder
Im Jahr 2019 gab fast die Hälfte der Befragten an, dass sich ihr Arbeitsentgelt nach einem Tarifvertrag richtet. Die unmittelbare Tarifbindung bestand nur für etwa jeden Achten und damit nur ein Viertel der tatsächlich nach Tarif Bezahlten. Diese Tatsache liegt darin begründet, dass hierzulande gewöhnlich die gesamte Belegschaft einen einschlägigen Tariflohn erhält, unabhängig davon, ob jeder einzelne Gewerkschaftsmitglied ist. Aus dieser Handhabe ziehen mehr als 35 % der Beschäftigten einen Nutzen, obwohl sie nicht selbst am Tarifsystem beteiligt sind. Im Gegensatz dazu richtete sich die Vergütung von 2,8 % trotz deren Gewerkschaftszugehörigkeit nicht nach einem Tarifvertrag.
Häufiger Tarifbindung in Großunternehmen
Statistisch relevant sind diesbezüglich u. a. das Alter der Beschäftigten und die Größe des Arbeitgebers. In der Gruppe der über 40-Jährigen richtete sich bei mehr als jedem Zweiten der Lohn nach einem Tarifvertrag. Bei den unter 40-Jährigen traf das nicht einmal auf 45 % zu. Außerdem lag die Tarifbindung hinsichtlich der Entlohnung in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten bei über 60 %, in KMU hingegen bei unter 30 %.
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/22:
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen
Eine internationale private Ersatzschule klagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe gegen eine irische Lehrerin, da diese die vertraglich
International SOS, ein Dienstleister im Bereich Mitarbeitergesundheit und -sicherheit, veröffentlicht in seinem Risk Outlook Report jährlich aktuelle
Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent bzw. Rettungssanitäter gem. TVöD-V beschäftigt und arbeitet im Schichtdienst. Arbeitet er an
Eine seit 1998 in Vollzeit beschäftigte Chemielaborantin im Betrieb in Y arbeitete zusammen mit weiteren Labormitarbeitern in einem Großraumbüro. Es
● Problempunkt
Die Klägerin war bei der Schuldnerin als Flugkapitänin beschäftigt. Am 30.6.2020 stellte der Arbeitgeber den