Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes stellt Arbeitgeber vor Probleme

Bild: pixabay.com
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Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) möglichst weit zu verbreiten und somit das Versorgungsniveau der Beschäftigten im Alter zu erhöhen. Inwiefern trägt die Umsetzung der Regelungen zu diesem Ziel bei? Was müssen Arbeitgeber beachten?

Höhere Beiträge zur bAV
Eine Studie der DCS Deutsche Clearin-Stelle GmbH zeigt einen durchschnittlichen Anstieg der Arbeitgeberzuschüsse seit Inkrafttreten eines Großteils der Regelungen des BRSG im Jahr 2018 um fast 60 %. Ein Viertel der Beschäftigten erhöhte zudem freiwillig den von ihnen zu leistenden Eigenanteil. Insgesamt stiegen die Beiträge damit im Mittel um mehr als ein Drittel. Für die Untersuchung analysierte die DCS 4.500 Datensätzen aus 120 Unternehmen.

Hoher administrativer Aufwand
Herausfordernd zeigt sich derzeit die Umsetzung derjenigen Vorschriften des BRSG, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten sind. Danach sind auch dann arbeitgeberseitige Zuschüsse zu leisten, wenn es sich um einen vor Inkrafttreten des BRSG geschlossenen bAV-Vertrag handelt. Das bringt einen sehr hohen Verwaltungsaufwand mit sich, der die Implementierung erschwert und vor allem für KMUs problematisch sein kann. Arbeitgeber müssen, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, gängige Verfahren und Software aktualisieren. Dafür benötigen sie ausreichend und entsprechend qualifiziertes Personal.

Arbeitgebern drohen rechtliche Sanktionen
Das Gesetz erfüllt zwar seinen vom Gesetzgeber vorgesehenen Zweck, die bAV zu stärken, um für größere finanzielle Sicherheit im Alter zu sorgen. Für Unternehmen gilt es jedoch, auch auf die korrekte Umsetzung der Anforderungen zu achten, da ihnen anderenfalls sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen drohen.

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