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Bild: AdobeStock/master1305
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Wachstumschancengesetz kann in Kraft treten

Der Bundesrat hat am 22. März dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Der ursprüngliche Entwurf vom November 2023 wurde im Vermittlungsverfahren angepasst und konnte in dieser Fassung im Bundesrat passieren. Am 23. März stimmte auch der Bundestag zu.

Das Gesetz ist Teil eines Zehnpunkteplans, der auf die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland abzielt, und sieht u. a.

  • den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung,
  • verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten,
  • steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau und
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs

vor. Das Entlastungsvolumen der enthaltenen Maßnahmen liegt insgesamt bei 3,2 Mrd. Euro.

„Das Wachstumschancengesetz hilft Unternehmen in angespannten Zeiten zu investieren: in Forschung und Entwicklung, in wirtschaftliches Wachstum. Es ist ein wichtiges Zeichen für unsere Wirtschaft und eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes. Gut, dass es jetzt kommt!“, so Bundeskanzler Olaf Scholz auf X.

 

 

 

 

               

Redaktion (allg.)

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