Aktuelles
Literaturtipp: Neuroleadership
5.4.2009
Von Prof. Dr. Christian E. Elger, Rudolf Haufe Verlag, Freiburg, Berlin, München 2009,213 Seiten, Preis: 34,80 Euro
Literaturtipp: Gut sein allein genügt nicht
4.4.2009
Von Doris Brenner, Frank Brenner, Rudolf HaufeVerlag, Freiburg, Berlin, München 2008,194 Seiten, Preis: 19,80 Euro
Literaturtipp: Crashkurs BWL
3.4.2009
Von Prof. Dr. Helmut Geyer und Bernd Ahrendt, 5., aktualisierte Auflage, Rudolf Haufe Verlag, Freiburg, Berlin, München 2009, 239 Seiten, Buch mit CD
Abfallbeauftragte genießen Sonderkündigungsschutz
1.4.2009
Die Bestellung eines Mitarbeiters zum Betriebsbeauftragten für Abfall kann auch im schriftlichen Arbeitsvertrag erfolgen. Eine ordentliche Kündigung
BAG folgt EuGH bei Urlaubsabgeltung wegen Krankheit
1.4.2009
Angesichts des Urteils des EuGH zur Urlaubsabgeltung bei Krankheit hat das BAG seine Rechtsprechung geändert. Der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt
Verzicht auf Lohnansprüche wegen Betriebsübergang
1.4.2009
Ein Erlassvertrag zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wonach der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang auf rückständige Vergütung verzichtet
Funktionszulage für Teilzeitbeschäftigte
25.3.2009
Teilzeitbeschäftigte haben bei einer Funktionszulage, die an eine bestimmte Stundenzahl anknüpft, einen anteiligen Anspruch, wenn ihr Stundenanteil in
Einfache Differenzierungsklausel
25.3.2009
Einfache Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen, die nur Gewerkschaftsmitgliedern Rechte einräumen, können wirksam sein (BAG, Urt. v. 18.3.2009 –
Außerordentliche Kündigung
25.3.2009
Kündigt ein Mitarbeiter schriftlich außerordentlich, kann er sich später nicht darauf berufen, die Kündigung sei unwirksam (BAG, Urt. v. 12.3.2009 – 2
Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung
25.3.2009
Der Betriebsrat darf bei einer Verschwiegenheitsverpflichtung nur nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmen, wenn sie sich auf das Ordnungsverhalten
Rechtsmissbräuchlicher Widerspruch bei Betriebsübergang
25.3.2009
Ein Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses gemäß § 613a Abs. 6 BGB widerspricht, handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er mit
Kosten für Arbeitskleidung nur bis zur Pfändungsgrenze abziehbar
25.3.2009
Solange keine gesetzlichen oder kollektivrechtlichen Regeln entgegenstehen, darf der Arbeitgeber die Mitarbeiter an den Kosten für Arbeitskleidung
