Direkt zum Inhalt

Aktuelles

Literaturtipp: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

Von Dr. Rudi Müller-Glöge, Prof. Dr. Ulrich Preis, Ingrid Schmidt (Hrsg.), 9., neu bearbeitete Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2009, 2777 Seiten

Frauen sind „ärmer“ dran

Manchmal mag es sich lohnen, eine Frau zu sein. Für die Gehaltsabrechnung gilt dies jedoch nicht. Das vermeldet das Wirtschafts- und

Literaturtipp: Zeitarbeit

Von Prof. Dr. Wolfgang Böhm, Jörg Hennig, Dr. Cornelius Popp, 1. Auflage 2008, Luchterhand, Neuwied, 360 Seiten, gebunden, Preis: 36 Euro

Kurzabeitergeld auch bei Entsendung ins EU-Ausland

Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes sprach das Bayerische Landessozialgericht (LSG) Arbeitnehmern, die das deutsche kurzarbeitende Unternehmen

Gleichbehandlung bei freiwilligen Sonderzahlungen

Nimmt der Arbeitgeber Mitarbeiter von Sonderzahlungen aus, weil sie in zulässiger Weise ihre Rechte wahrgenommen haben, verstößt er gegen das

Zuordnungstarifvertrag für den Betriebsrat

Es ist nicht notwendig, dass alle im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften gemeinsam einen Tarifvertrag abschließen, der eine vom Gesetz abweichende

Revision im Fall „Emmely“ zugelassen

Im Fall der Kassiererin, der die Arbeitgeberin wegen Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt hatte, ließ das BAG nun die

Literaturtipp: AGG

Von Dr. Aino Schleusener, Dr. Jens Suckow und Dr. Burkhard Voigt, 2. neu bearbeitete Auflage, Luchterhand-Verlag by Wolters Klüwer, Neuwied 2008, 505

Verwirkung des Widerspruchsrechts

Wird der Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß über einen Betriebsübergang unterrichtet, beginnt die einmonatige Frist für den Widerspruch gegen den

Mitbestimmung bei AGG-Beschwerdestelle

Hat der Arbeitgeber eine überbetriebliche Beschwerdestelle nach AGG eingerichtet, stehen das Mitbestimmungs- und das Initiativrecht hinsichtlich eines

Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

Erhöht der Arbeitgeber freiwillig die Löhne, verpflichtet ihn der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, die Anspruchsvoraussetzungen so

Widerspruch bei Betriebsübergang führt nicht zu Sperrzeit

Allein die Tatsache, dass der Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat, rechtfertigt bei