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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Schadensersatz wegen verspätet erfolgter Zielvorgabe
Mit einer Führungskraft war ein Jahreszielgehalt bestehend aus einem Fixum einer variablen Vergütung vereinbart. In einer Betriebsvereinbarung hatten die Betriebsparteien festgehalten, dass der Mitarbeiter bis zum 1.3. des Kalenderjahres eine zuvor mit ihm zu besprechende Zielvorgabe erhält, die sich zu 70 % aus Unternehmenszielen und zu 30 % aus individuellen Zielen zusammensetzt.
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