Gemeinschaftsunternehmen und Gemeinschaftsbetrieb
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Gemeinschaftsunternehmen und Gemeinschaftsbetrieb
Problempunkt
Der Kläger war bei der Stadt F unter Bezug auf den TVöD angestellt. F hatte mit der Arbeitsagentur zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. SGB II eine Arbeitsgemeinschaft gebildet und dazu die R GmbH gegründet. Lediglich der Geschäftsführer der R GmbH war bei dieser angestellt.
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