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ARBEITSRECHT
Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung
Tätlichkeiten im Betrieb
1 Rechtsprechung des BAG
Nur ein Beschäftigter, der sich lediglich zur Wehr setzt, tätliche Angriffe abwehrt und zur Auseinandersetzung keine Tatbeiträge leistet, verhält sich korrekt und hat nichts zu befürchten.
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