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Two agressive businessmen fighting in the office Bild: Nomad_Soul/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung

Tätlichkeiten im Betrieb

1 Rechtsprechung des BAG

Nur ein Beschäftigter, der sich lediglich zur Wehr setzt, tätliche Angriffe abwehrt und zur Auseinandersetzung keine Tatbeiträge leistet, verhält sich korrekt und hat nichts zu befürchten.

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