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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Zuschüsse zu Mahlzeiten

Mit Schreiben vom 18.1.2019 (IV C 5 – S 2334/08/10006-01) hat das BMF zum Ansatz von Arbeitslohn bei Kantinenmahlzeiten und Essenmarken Stellung genommen. Leistet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern arbeitstägliche Zuschüsse zu solchen Mahlzeiten, ist nicht der Zuschuss selbst, sondern der maßgebende amtliche Sachbezugswert für die jeweilige Mahlzeit als Arbeitslohn anzusetzen.

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