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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Eingruppierung bei gemischter Tätigkeit
Die Parteien stritten über die Eingruppierung der Klägerin. Diese war seit 1983 Angestellte eines Krankenhauses. 2003 wurden ihr im Umfang von 100 % einer Vollarbeitsstelle Aufgaben im Sozialdienst übertragen, eine Stellenbeschreibung aus dem Jahr 2007 wies ihre Tätigkeit als die einer Sozialarbeiterin aus.
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