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 Bild: stokkete/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 13 Minuten
BLICKPUNKT

Der EuGH und die Stechuhr

Arbeitswelt 4.0 oder agiles Arbeiten mit Werkzeugen der Steinzeit?

1 Ausgangspunkt und die Entscheidung des EuGH

Die Einhaltung des ArbZG ist zwingend. Gesetzliche Ausnahmen bestehen so gut wie nicht und wenn, dann nur aufgrund von Kollektivvereinbarungen, im Anwendungsbereich dieser oder dank behördlicher Genehmigung.

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